Internetanschluss reicht nicht für GIS-Pflicht

Bundesverwaltungsgericht gibt Arnold Gangl recht

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Die meisten Staaten Europas besitzen einen öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk, der in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien über Rundfunkgebühren finanziert wird.

Doch auch in jeden dieser Länder gibt es Kritik aus der Bevölkerung am solidarischen Rundfunkgebührenprinzip. Nun hat erstmals ein im deutschsprachigen Raum liegendes Gericht einem Kläger recht gegeben, dass es nicht reiche, einen Internetanschluss zu besitzen, um die Rundfunkgebühren zu rechtfertigen.

In Österreich hat das Bundesverwaltungsgericht dem Salzburger Anwalt und Kläger Arnold Gangl in soweit nun recht geben, dass ein Computer mit Internetanschluss eben keine Rundfunkempfangsanlage sei, berichtet die österreichische futurezone. Die Rechtfertigung der östereichischen Gebührenzentrale, dass man mit dem Internet eben einen vollwertiges gebührenfinanziertes Radio erhalten würde, wäre nicht ausschlaggebend, einen Computer als Rundfunkgebührengerät zu klassifizieren. Das bereits eine mittlere Instanz so entscheidet, sei ungewöhnlich. der GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter wird wohl aber seiner Argumentation treu bleiben und Berufung einlegen. Fraglich ist, was die Folgen einer höchstrichterliche Entscheidung die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts folgt, auch für europäische Nachbarländer für folgen hätte.

Kein Radio, kein Fernsehen, nur PCs

Ich selbst gehöre zu einer Zielgruppe, die einerseits die Idee des solidarischen Nachrichtenprinzips für qualitativen Journalismus begrüßt und die Wahrung der politischen und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Medien sich wünscht. Andererseits sehe ich, welche Programme mit diesem Geld finanziert werden und dass eben nicht „wirtschaftlich unabhängig“ gehandelt wird und halt eben auch auf wirtschaftliche Faktoren wie die Quote geschaut wird.

Ich besitze selber keinen Fernseher, kein reines Rundfunkgerät und das Radio im PKW ist meist nur mit den eigens dafür runtergeladenen Podcasts oder dem Navigationssystem bestückt. Ich versuche mich bei jedem gesendeten Formular der GEZ an gesetzlich möglichen und abwechslungsreichen zivilen Ungehorsam und mache es nicht leicht, die Gebühren mir letztlich doch und zum Teil sogar wohlwollend abzunehmen.

Doch erfolgt durch einen eventuellen Einbruch und Wegfall des Rundfunkgebührenprinzips nicht gerade eben auch die letzte Chance ein qualitatives Fernsehen jedenfalls in der Theorie zu ermöglichen und so auch (politische) Bildung zu gewährleisten, die eben nicht jeder sich selbstständig abdeckt? Entscheidet die höchste richterliche Instanz in Österreich für den Kläger, wäre dies im Blick auf die europäischen Nachbarländer nicht ebenfalls eine Referenz weiter an der Zwangsgebühr zu kratzen?

Ich frage mich ob nicht solche Entscheidungen endlich auch den sich immer mehr an die privatwirtschaftliche Medien anpassenden Intendanten aufhorchen lassen, dass man sich mehr an Sendern wie BBC orientieren sollte, um den Anspruch eines auch von jüngeren Personen gern gesehenen, gelesenen und gehörten Formats zu liefern, denn mit dem baldigen Wegfall einiger ersten Generationen, sozialisiert mit dem Medium Fernsehen ohne privatwirtschaftliche Alternative, verliert ein solches solidarisches Prinzip bald seine Bedeutung, oder wie ich es bei der Beendigung von „Wetten Dass…?“ in ein Meme veranschaulichen wollte:

 

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